Erste Hilfe
Besser eine gute Hilfe als 50 Ratschläge.
Sobald sich der Arbeitnehmende verletzt, hat er Anspruch auf Erste Hilfe. Bei jedem Unfall muss die erforderliche Erste Hilfe gewährleistet sein. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers. Eine qualifizierte und hochwertige Erstversorgung dient der raschen Genesung und kann für den Verletzten unter Umständen überlebenswichtig sein.
Bestimmungen
1. Für die Erste Hilfe müssen entsprechend den Gefahrenspotenzialen, der Grösse und der örtlichen Lage des Betriebs stets die erforderlichen Mittel verfügbar sein. Die Erste Hilfe-Ausstattung muss gut erreichbar sein und überall dort aufbewahrt werden, wo die Arbeitsbedingungen dies erfordern.
2. Nötigenfalls müssen zweckmässig gelegene und eingerichtete Sanitätsräume sowie im Sanitätsdienst ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen.
3. Die Sanitätsräume und die Aufbewahrungsstellen für die ErsteHilfeAusstattung sind gut sichtbar zu kennzeichnen.
Im Bereich der Ersten Hilfe ist das richtige Augenspülmittel von zentraler Bedeutung
An Arbeitsplätzen mit erhöhtem Risiko für Augenschäden wie beispielsweise in Laboratorien, industriellen Arbeitsplätzen, Bauarbeitsplätzen und Grossküchen ist es besonders wichtig, dass bei akuten Augenunfällen schnellste Hilfe und ein verlässliches Produkt griffbereit sind. Bei Unfällen sind Sekunden entscheidend, ob das Augenlicht gerettet werden kann. Verglichen mit normalen Kochsalzlösungen, erhöhen gepufferte Augenduschen die Chance, die Augen zu retten. Die Flüssigkeit hat nicht nur eine verdünnende und spülende Wirkung, sondern auch einen neutralisierenden Effekt bei Alkali- und Säurespritzern.