Kopfschutz
Kluge Köpfe schützen sich, nicht nur im Verkehr
Das Risiko einer Kopfverletzung lässt sich bei vielen Arbeiten nicht genau abschätzen, weswegen im Zweifelsfall immer ein Kopfschutz getragen werden muss. Ob bei der Arbeit im Lager, in der Industrie oder auf der Baustelle: Für jede Tätigkeit gilt es, den passenden Kopfschutz zu tragen.
Bestimmungen und Normen
Auf Baustellen besteht eine generelle Helmtragepflicht. Gemäss Bauarbeitenverordnung, Artikel 5, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei allen Arbeiten, bei denen sie durch herunterfallende Gegenstände oder Materialien gefährdet werden können, einen Schutzhelm tragen.Tragedauer
- Erfahrungswerte zeigen, dass bei thermoplastischen Schutzhelmen eine Tragedauer von bis zu 5 Jahren erreicht werden kann ohne Verlust der Schutzwirkung.
- Bei mechanischen Beschädigungen haben duroplastische Kunststoffe eine begrenzte Tragedauer.
- Nach Unfällen, Beschädigungen oder bei sichtbaren Farbveränderungen muss der Schutzhelm sofort ausgetauscht werden.