Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Lieferungen oder Abholungen erfolgen ausschliesslich auf Grund untenstehenden Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form.
Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Wohlen exkl. MWST, inkl. LSVA-Abgabe, Paletten Pool und Paletten Tausch. Preis und Sortimentsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bestellungen werden ohne Rückfrage zu den gültigen Tagespreisen ausgeliefert. Unsere Preise gelten in CHF.
Gültigkeit
Diese Preisliste ist ab sofort gültig. Alle älteren Preislisten verlieren somit ihre Gültigkeit.
Mengen
Die Mindestmenge pro Sorte beträgt eine Originalverpackung. Bei grösseren Mengen oder Jahresabschlüssen fragen Sie uns bitte unverbindlich an.
Zahlungen
Die Fakturen sind innert 30 Tagen netto ab Faktura Datum zahlbar. Bei der 2. Mahnung verrechnen wir eine Mahngebühr von CHF 20.-. Bleibt unsere Mahnung erfolglos, übergeben wir die Forderung nebst Verzugszins und Bearbeitungsaufwand dem Inkassobüro Creditreform.
Versand, Fracht, Porto, Verpackung
Franko Lieferungen erfolgen ab CHF 600.- Nettowarenwert und pro Abladestelle.
Pakete unter 60 kg werden mit DHL zu folgenden Konditionen versendet:
Warenwert unter CHF 100.- = Kleinmengenzuschlag CHF 10.- + Porto und Verpackung CHF 20.-
Warenwert von CHF 100.- bis 299.- = CHF 22.-
Warenwert von CHF 300.- bis 499.- = CHF 32.-
Warenwert von CHF 500.- bis 599.- = CHF 42.-
Ware über 60 kg wird mit Streck Transport AG zu folgenden Konditionen versendet:
Warenwert unter CHF 100.- = Kleinmengenzuschlag CHF 10.- + Porto und Verpackung CHF 20.-
Warenwert von CHF 100.- bis 299.- = CHF 48.-
Warenwert von CHF 300.- bis 599.- = CHF 64.-
Max. Palettenhöhe 230 cm
Expresslieferungen: effektive Kosten
Die Wipac garantiert eine transportgerechte Verpackung. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Besteller über.
Terminlieferungen
Abladezeit vor 8.00 Uhr CHF 80.-
Abladezeit vor 10.00 Uhr CHF 50.-
Abladezeit vor 11.00 Uhr CHF 30.-
Abladezeit nach 16.30 Uhr CHF 80.-
Zeitfenster Lieferung von mindestens 2 Std. (z. B. 14.00 - 16.00 Uhr) CHF 50.-
Für Lieferungen in Bergregionen werden effektive Zusatzkosten (z. B. Luftseilbahn) in Rechnung gestellt.
Ansonsten gelten die üblichen Abladezeiten von Montag bis Freitag ca. 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Inhouseservice
Der Inhouseservice umfasst das Einstellen der Ware an einen gewünschten Ort wie Parterre, Keller oder Stockwerk. Dieser Inhouseservice muss uns bei Ihrer Bestellung mitgeteilt werden. Für diese Sonderleistung werden uns vom Transporteur pauschal CHF 50.- verrechnet, die wir Ihnen weiterverrechnen.
Gefahrengut
Bei Waren mit Gefahrengut werden uns von der Streck Transport AG Gefahrenzuschläge verrechnet. Bei Bestellmengen zwischen 1 - 3 Verpackungseinheiten verrechnen wir Ihnen diesen Zuschlag mit Total CHF 20 weiter. Ab der 4. Einheit (muss nicht sortenrein sein), entfällt der Zuschlag.
Lieferfrist
Bestellungen, die bis 11.00 Uhr bei uns eintreffen, können am nachfolgenden Tag geliefert werden, sofern es sich um Lagermaterial handelt. Für nicht Lagerprodukte gilt eine Beschaffungszeit von 1 bis ca. 3 Arbeitswochen oder nach Angabe Hersteller. Für die Beschaffung nicht Lagerprodukte werden effektive Beschaffungskosten in Rechnung gestellt. Der Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Reklamationen
Sollten Beanstandungen auftreten, müssen diese uns innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.
Retouren
Retouren werden nur nach vorheriger Vereinbarung, in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand entgegengenommen. Nicht Lagerprodukte werden nicht zurückgenommen. Bei Retouren von falsch bestelltem Material berechnen wir 10% des Warenwertes, mindestens jedoch CHF 30.-. Die Transportkosten der Rücknahme werden ebenfalls belastet.
Tausch der Paletten/Retoure der Rollbehälter
Paletten werden nur in gutem Zustand gemäss SBB-Norm zurückgenommen. Unsere Rollbehälter werden ebenfalls nur in einwandfreiem Zustand retourgenommen. Schadhafte Paletten und Rollbehälter, sowie nicht retournierte Rollbehälter bzw. nicht getauschte Paletten fakturieren wir zum Selbstkostenpreis.
Bemusterung
Gerne stellen wir Ihnen für Testzwecke auch Spender und Geräte zur Verfügung. Wird dieses Leihmaterial nicht innert 30 Tagen retourniert, wird es Ihnen automatisch fakturiert.
Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Wohlen (Aargau).
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Stand:
03.01.2023/JW